Ich berate ortsunabhängig per Telefon oder Video.
Eine Zusammenarbeit lohnt sich nur zu erwägen, wenn Sie bereits die wichtigsten Gesundheitsregeln befolgen. Das bedeutet, dass Sie wissen, was eine "gesunde Ernährung" ist (auch wenn Sie sie aktuell evtl. nicht vertragen), ausreichend schlafen, Stressbewältigungsmethoden anwenden und regelmäßig Sport treiben (sofern es kräftemäßig machbar ist).
Ansonsten empfehle ich zuvor eine Beratung durch eine andere Ernährungsberaterin.
Und:
Ich möchte darauf hinweisen, dass eine nachhaltige SIBO-Therapie nicht für jeden geeignet ist, denn sie erfordert viel Geduld, ist anstrengend und kostenintensiv: Sie müssen womöglich Ihre
Ernährung anpassen, ggf. Ihren Lebensstil ändern, etliche nicht durch die GKV bezuschusste Labortests durchführen lassen, Medikamente und/oder Nahrungsergänzungsmittel kaufen und einnehmen,
unsere Folgeberatungen finanzieren etc...
Außerdem sollten Sie bereit sein, keine unmittelbare Symptomverbesserung zu erwarten (z.T. ist sogar zunächst eine Verschlechterung normal) und einen längeren, nicht immer geradlinigen
Behandlungsweg durchzuhalten, der außer mehreren Atemtests ggf. zusätzliche Diagnostik und eine Kooperation mit anderen Therapeuten erfordern kann.
Für SIBO gibt es nach meiner Erfahrung keine bequeme Arznei oder schnelle Heilung!
Daher meine Bitte: Wenden Sie sich nur dann an mich, wenn Sie bereit sind, die oben erwähnten Aspekte zu akzeptieren.
Egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert – Erstattungen werden von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. Daher sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, in
welcher Höhe Kosten übernommen werden. Immer mehr Krankenkassen erstatten auch telefonische oder Online-Ernährungsberatung, z.B. via Skype.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Therapie und Vorsorge:
Therapie
Bei Krankheiten, die durch Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist, besteht Anspruch auf Ernährungstherapie – genauer: auf eine
ernährungstherapeutische Beratung bei ernährungsbeeinflussbarer Grunderkrankung gemäß § 43 Nr. 2 SGB V.
Diese muss durch einen qualifizierten Ernährungsberater erfolgen und vom Arzt verordnet werden (und belastet nicht sein Heilmittel-Budget) per formlosem Rezept oder sogenannter „Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung“.
Vorsorge
Ernährungsberatung braucht nicht nur, wer krank ist. Auch als Gesundheitsvorsorge wird Ernährungsberatung von vielen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Die Höhe der Erstattung
variiert sehr stark von Kasse zu Kasse. Hierfür benötigen Sie keine ärztliche
Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit (Verordnung vom Arzt).
Diese präventive Beratung biete ich nicht an.
Alle erforderlichen Vordrucke und Dokumente erhalten Sie nach unserem Vorgespräch direkt von mir per Mail.
Die Gesprächsdauer und Anzahl der Gesprächstermine richtet sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist freiwillig und fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Durch meine ergänzende Qualifikation als
Ernährungsberaterin/DGE sind meine Leistungen bei den Krankenkassen anerkannt und werden in der Regel bezuschusst.
Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, Ernährungsberatung über Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, und zwar als
Bitte erfragen Sie zunächst die aktuellen Bedingungen und Erstattungshöhen Ihrer Krankenkasse. Üblich sind 50-80 Prozent; Betriebskrankenkassen (BKKs) erstatten
oft 85-100 % der Kosten. Sonderregelungen bestehen derzeit bei der AOK und der IKK.
Alle erforderlichen Vordrucke und Dokumente erhalten Sie nach unserem Vorgespräch direkt von mir per Mail.
Grundsätzlich sind meine Leistungen durch meine ergänzende Qualifikation als Ernährungsberaterin/DGE bei den Krankenkassen anerkannt. Hier ist für die Bezuschussung entscheidend, ob Ihr Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details (auch die Höhe des Zuschusses) können Sie den Leistungsbeschreibungen Ihres Tarifs entnehmen.
Sobald Sie wissen, dass Sie Ernährungstherapie grundsätzlich von Ihrer PKV bezuschusst bekommen, kontaktieren Sie mich bitte – ich sende Ihnen dann alle erforderlichen Vordrucke und Dokumente.
Sollte Ihre Kasse nichts erstatten, können Sie meine Ernährungsberatung selbstverständlich auch ohne Krankenkassenzuschuss in Anspruch nehmen.
Generell können alle Interessierten auch ohne Beteiligung ihrer Krankenkasse meine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Allerdings benötige ich auch hierfür in jedem Fall eine ärztliche Verordnung (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung).
Bitte kontaktieren Sie mich
hier:
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Senden Sie mir gern eine Nachricht; ich schreibe oder rufe zurück!